NEUE WOHNTÜRME FÜR DIE HAFENCITY
studiokep
Mit einer Fläche von ca. 157 ha war die HafenCity das größte innerstädtische Entwicklungsprojekt Europas. Der vom Senat im Jahr 2000 beschlossene Masterplan für die HafenCity sah rund 60 ha Nettobauland vor, auf denen etwa 2,5 Mio. qm Bruttogrundfläche entstehen sollten. Auf Grundlage dieses Masterplans sowie der Überarbeitung für die östliche HafenCity vom 13. Dezember 2011 wurde das gesamte Vorhaben in mehreren Phasen bzw. Quartieren auf einem hohen Qualitätsniveau entwickelt. Im südöstlich gelegenen Quartier Baakenhafen sowie im Quartier Elbbrücken, auf beiden Seiten des längsten Hafenbeckens der HafenCity, entstanden attraktive Wohn- und Arbeitsstandorte mit maritimer Prägung. Eine besondere Qualität des Quartiers stellte der Baakenpark dar, der Spielplätze, Fußballfelder, Bäume und Wiesen bot.
Unmittelbar westlich des Baakenparks befand sich das Plangebiet des Masterstudios. Es umfasste drei Baufelder innerhalb der Wasserfläche des Baakenhafens, auf denen jeweils ein Wohngebäude mit ca. 6.500 bis 7.000 qm Bruttogrundfläche (BGF) oberhalb eines »Wassergeschosses« entstehen sollte. Mit der Aufgabenstellung wurde ein architektonisches Konzept gesucht, das sowohl gestalterisch als auch nachhaltig neue Standards setzte und funktional überzeugte, um dem Standort im Quartier Baakenhafen gerecht zu werden. Gleichzeitig sollten die neu geschaffenen Baukörper den damaligen und zukünftigen ökologischen sowie nachhaltigen Standards entsprechen.
Gegenstand der Aufgabenstellung im Rahmen des Masterstudios »Wasserhäuser Hafen Hamburg« war die hochbauliche Konzeption, die Idee und die Ausgestaltung der im Baakenhafen liegenden Wasserhäuser. Zusätzlich wurde eine zweistöckige Steganlage konzipiert, welche die Wasserhäuser mit dem Festland verband. Die Wasserhäuser wurden mit jeweils 12 bis 13 Obergeschossen entworfen, die hauptsächlich Wohnraum bieten sollten. Hinzu kamen ein Erschließungsgeschoss, das Foyer und die Erschließung des Gebäudes umfasste, sowie ein »Wassergeschoss«, in dem technische Anlagen und Abstellflächen untergebracht werden sollten.